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  2. Arbeiten in Innsbruck

UnternehmerInnen

Betriebsanlagengenehmigung

Sind Sie gewerblich tätig, benötigen Sie unter Umständen auch eine Betriebs­anlagen­genehmigung, die bei der Stadt Innsbruck beantragt werden muss.

Gewerbeanmeldung

Wer in Innsbruck gewerblich tätig sein will, braucht noch vor Arbeitsbeginn eine Gewerbe­berechtigung. Diese beantragen Sie im Stadtmagistrat Innsbruck.

Werbung im öffentlichen Raum

Wollen Sie im öffentlichen Raum werben - egal ob an Ihrem Gebäude, mit Schildern oder Verteilaktionen - brauchen Sie Genehmigungen. Ausnahmen sind städtische Kultur-Litfaßsäulen.

Arbeitsplatzprämie

Eine Unterstützung der Stadt für neue Arbeitsplätze durch Betriebsneuansiedlungen, Neugründungen, Erweiterungen und Verlagerungen innerhalb Innsbrucks.

Steuern, Gebühren & Abgaben

Hier finden Sie einen Überblick der Steuern, Abgaben und Gebühren der Stadt Innsbruck

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phone +43 512 5360 0 mail kontakt@innsbruck.gv.at
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